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Privatpatienten, Selbstzahler und Beihilfe

Für Sie richtet sich der Honorarsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ) und beträgt für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten EUR 100,55.

 

Das Honorar für Therapieleistungen wird von fast allen privaten Krankenversicherungen übernommen.

Bitte überprüfen Sie ihren Tarif, da es einige private Tarife gibt, die nur Basisleistungen vorsehen und Psychotherapie als Leistung generell ausschliessen, und sich darüber hinaus der Leistungsumfang in jedem Tarif unterscheidet.

 

Die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden von den Versicherungen in der Regel ohne vorherigen Antrag übernommen, auch wenn es danach nicht zu einer Therapie kommen sollte.  

 

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe (Beamtenversorgung)geschieht in der Regel problemlos.

 

 

 

Telefonsprechzeit

Fr:  09:00-12:40 Uhr unter: 

0481/ 77507547

Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Kories-Schmelzer

Louisenstraße 2

25746 Heide